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Ambulante Hilfen zur Erziehung

Wir sind der größte Anbieter ambulanter Hilfen zur Erziehung in der Region. Über 25 Jahre Erfahrung  in der Arbeit mit Familien haben wir auch.

Kleine Kinder, kleine Sorgen – große Kinder, große Sorgen … Erziehung ist oft anstrengend und kann Eltern an ihre Grenzen bringen. Als Dienstleister im Auftrag des Jugendamtes unterstützen wir Familien im Alltag. Wir beraten und begleiten Eltern und Kinder, zeigen neue Handlungsmöglichkeiten auf und sind auch in Krisensituationen für „unsere“ Familien da.

 

Für unsere Auftraggeber sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner, der stets individuelle und kreative Lösungen entwickelt. Unsere Angebote werden von qualifizierten Mitarbeiter*innen (teils mit einschlägigen Zusatzausbildungen) durchgeführt. Ergänzt wird die Arbeit mit den Familien durch regelmäßige Teamsitzungen und Fachanleitungsgespräche.

 

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)


Eine Erziehungsbeistandschaft ist eine Jugendhilfemaßnahme, die für ein Kind/einen Jugendlichen eingerichtet wird. Gründe hierfür können z.B. Probleme in der Schule, Verhaltensauffälligkeiten oder Konflikte in der Familie sein. Das zuständige Jugendamt bewilligt einen zeitlichen Rahmen für die Hilfe und wählt den durchführenden Träger aus.

Wir bieten Erziehungsbeistandschaften mit unterschiedlichsten zeitlichen Umfängen und inhaltlichen Zielsetzungen an. Immer nah am Menschen und auf die individuelle Situation zugeschnitten.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)


Wenn die gesamte Familie in ihrer Alltagsgestaltung oder zur Bewältigung von Problemen Unterstützung benötigt, gibt das zuständige Jugendamt eine Sozialpädagogische Familienhilfe in Auftrag. Die Bedarfslagen können hier sehr unterschiedlich sein und hängen z.B. von Anzahl und Alter der Kinder, finanzieller und sozialer Situation der Familie etc. ab.

Wir arbeiten in Sozialpädagogischen Familienhilfen häufig mit mehreren Mitarbeiter*innen im Team. So können die zeitlichen und inhaltlichen Bedarfe der Familien besonders gut abgedeckt werden. Begleitungen zu Institutionen und Behörden und konkrete Strukturierungshilfen für den Alltag gehören dabei genauso zum Leistungsspektrum wie Erziehungs- und Lebensberatung sowie Krisenintenvention.

Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)

In der Sozialen Gruppenarbeit können Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsschwierigkeiten bearbeitet werden, die sich im Einzelkontakt mit einem Kind oder Jugendlichen selten bis gar nicht zeigen.

Wir bieten zwei altersgestaffelte Gruppen an. Dies macht es möglich, ein Kind im Bedarfsfalle von der Grundschulzeit bis ins Jugendalter fachlich zu begleiten. Ein Ferienprogramm sowie die jährliche Ferienfreizeit als Höhepunkt des Jahres runden das Angebot ab. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein (mit Kosten verbundenes) warmes Mittagessen zu erhalten.

Begleitete Umgänge (§18,3 SGB VIII)

Eine Trennung oder Scheidung ist für alle Familienmitglieder eine belastende Erfahrung, besonders aber für Kinder. Sie haben ein Recht auf den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil, was sich in der Durchführung manchmal aber als schwierig erweist. Bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungssituationen wird daher durch das Jugendamt oder das Familiengericht Begleiteter Umgang eingesetzt. Der getrennt lebende Elternteil und das Kind bzw. die Kinder haben dann ausschließlich in Begleitung und unter der Aufsicht einer Fachkraft Kontakt zueinander.

Termine für die Umgangskontakte sind bei Bedarf (z.B. arbeitszeitbedingt) auch am späten Nachmittag sowie am Samstag möglich.

Ambulantes UMA-Clearing

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende, kurz UMA, befinden sich ohne Sorgeberechtigte in Deutschland. Im sogenannten Clearingverfahren wird ermittelt, welche Perspektiven ihnen ermöglicht werden können. So wird z.B. geprüft, ob ein erwachsenes Familienmitglied die Vormundschaft übernehmen und ob der junge Mensch bei dieser Person wohnen kann. Auch Fragen bezüglich Schule oder Ausbildung werden hier geklärt.

betreutes Wohnen

Wenn es zu Hause gar nicht mehr geht oder nach „klassischer“ stationärer Jugendhilfe noch das letzte Stückchen Verselbständigung fehlt, kommt für junge Menschen ab 16 Jahren Betreutes Wohnen in Frage.

Die Anmietung des Wohnraums erfolgt dabei i.d.R. über die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Wir begleiten die jungen Menschen im Alltag, vermitteln notwendige Qualifikationen für ein selbstverantwortliches Leben und stehen ihnen in Krisensituationen zur Seite. So viel wie nötig und so wenig wie möglich.

Ansprechpartner

Christiane Hanke

Bereichsleitung Hilfen zur Erziehung Trier / Trier-Saarburg

0651 / 700 161
0651 / 700 166
christiane.hanke@palais-ev.de

Manuel Meier

Bereichsleitung Hilfen zur Erziehung Bernkastel-Wittlich
06571 / 999 0 321
06571 / 999 0 331
manuel.meier@wittlich.palais-ev.de

Kontakt

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