Begleitete Umgänge
Eine Trennung oder Scheidung ist für alle Familienmitglieder eine belastende Erfahrung.
Das gilt ganz besonders für Kinder.
Sie haben ein Recht auf den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil, was sich in der Durchführung manchmal aber als schwierig erweist.
Bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungssituationen wird daher durch das Jugendamt oder das Familiengericht Begleiteter Umgang eingesetzt.
Der getrennt lebende Elternteil und das Kind bzw. die Kinder haben dann ausschließlich in Begleitung und unter der Aufsicht einer Fachkraft Kontakt zueinander.
Ansprechpartner
Kontakt
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen?
Nutzen Sie dazu das untenstehende Formular oder rufen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.